Wichtigstes Ziel der Bauleitplanung war, bestehende planungsrechtliche Mängel im Geltungsbereich zu beheben. Im Rahmen der 1. Änderung wurden der Festsetzungskatalog den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und die vorhandenen und geplanten Nutzungen unter Berücksichtigung der städtebaulichen Ziele der Gemeinde Brinkum planungsrechtlich abgesichert. Vor dem Hintergrund der Nähe des Geltungsbereichs zur BAB 28, wurde von einem Partnerbüro ein Lärmgutachten erarbeitet und die Ergebnisse im Bebauungsplan berücksichtigt.
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