Über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 sollten die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscountmarktes und verschiedener Fachmärkte (großflächiger Einzelhandel im Sinne des § 11 (3) BauNVO) geschaffen werden. Diese sollten das in unmittelbarer Nähe vorhandene Nahversorgungsangebot ergänzen. Zur Abschätzung der Auswirkungen der geplanten Einzelhandelsstrukturen wurde ein Einzelhandels-Verträglichkeitsgutachten von einem externen Fachbüro erstellt und zur Beurteilung herangezogen. Im Rahmen der raumordnerischen Beurteilung durch den Landkreis Leer wurde darüber hinaus ein Moderationsverfahren nach der Einzelhandelskooperation in Ost-Friesland durchgeführt.
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